Erlaubnisscheine
Bei uns bekommen Sie ab sofort die Erlaubnisscheine/Gastkarten zum Fischfang für folgende Vereine/Gewässer:
- 1. Bremische Weser und/oder Lesum (Fischeramt Bremen Erlaubnisschein 2023)
- 2. ASV Uthlede Fließgewässer (Gastkarte)
Erlaubnisscheine werden nur gegen Barzahlung und Vorlage des Fischereischeins ausgestellt.
1. Bremische Weser und Lesum - Erlaubnisschein vom Fischeramt Bremen
Die Erlaubnisscheine 2023 gelten bis 31.12.2023
Der Erlaubnisschein zum Fischfang ist nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein. Diese sind beim Fischen mitzuführen. Es gelten die Bedingungen des Fischeramts Bremen und die gültige Bremische Binnnenfischereiverordnung. Die Daten des Fischereischeins werden elektronisch erfasst.
Besondere Bedingungen lt. Erlaubnisschein:
Körbe und Reusen sind mit der Fischeramtsnummer FA. Nr. / FAV Nr. zu kennzeichnen.
Die Ausübung der Angelfischrei in der Weser mit dem Erlaubnisschein vom FA-Bremen darf nur vom Ufer aus erfolgen.
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten!
Das Fischeramt Bremen und SCHERFS Angelsport haften nicht für Schäden, die dem Inhaber dieses Erlaubnisschehines bei der Ausübung der Fischrei entstehen.
Gebühren für 2 Angelruten (nur von Land aus):
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in der Bremischen Weser von Km 364-17,5 23,00 €
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in der Bremischen Weser von Km 17,5- 29 23,00 €
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in der Lesum von Landesgrenze bis Mündung 23,00 €
Gebühren für 1 Senke - max. 1 qm Maschenweite nicht unter 8 mm:
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in der Bremischen Weser von Km 364-17,5 24,00 €
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in der Bremischen Weser von Km 17,5- 29 24,00 €
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In der Lesum von Landesgrenze bis Mündung in die Weser 24,00 €
Gebühren für kleine und große Scheine für Körbe & Reusen auf Anfrage.
Die Reusenschein Weser 1 (Km 363-14) werden nur direkt von Herrn Koch-Bodes ausgestellt! Bitte bei ihm per E-Mail melden. Für Lesum und Weser ab Km 14 stellen wir die Reusenscheine aus.
Die im Erlaubnisschein angegebenen Kilometergrenzen sind auf www.fischeramt-bremen.de/weserkarten einsehbar!
Für den Km Bereich 17,5-29 (Unterweser) liegt bei uns im Geschäft eine Karte aus.
2. ASV Uthlede ( Angelsportverein Uthlede e. V.)
Die Gewässer- und Angelordung sowie die Gewässerkarte des ASV Uthlede kann und soll bei uns eingesehen werden, bevor gefischt wird. Bitte befahren Sie keine Wiesen und Weiden. Der Indiekkanal darf nicht von der Sandstedt Seite befischt werden! Versorgen Sie die gefangenen Fische weidgerecht und hinterlassen Sie keinen Müll. Vielen Dank und Petri Heil
Gebühren für 2 Angelruten:
- Tageskarte 7 €
- Wochenkarte 25 €
Besondere Bedingungen lt. Erlaubnisschein:
Gültig im Mühlenteich (Aschwarden) sowie in allen Gräben und Fleeten, in denen der ASV Uthlede das Fischereirecht besitzt. Dieser Erlaubnisschein gilt nicht für die gepachteten bzw. vereinseigenen Teiche. Erlaubt ist das Fischen mit max. 2 Stück Handangeln mit je 1 Stück Haken im Rahmen der Ordnungen des ANGELSPORTVEREIN UTHLEDE E:V: und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Erlaubnisschein ist nur für die angegebene Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein + Sportfischerprüfungspass gültig.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen durch die Organisatoren/Vereine/Pächter. SCHERFS Angelsport Inhaber S. Scherf haftet nicht für Schäden, die dem Inhaber dieser Erlaubnisschehine bei der Ausübung der Fischrei entstehen.
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